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Wann kann ich mit der
Fahrschulausbildung beginnen?
Der amtliche Führerscheinantrag kann 6 Monate vor dem Erreichen des
Mindestalters gestellt werden. Der Antrag wird von unserer Fahrschule
ausgefüllt und an die zuständige Behörde weitergeleitet. 3 Monate vor dem
Erreichen des Mindestalters kann die theoretische Prüfung abgelegt werden
und einen Monat vorher die praktische Prüfung. Den Führerschein erhält man
dann erst, mit dem Erreichen des jeweiligen gesetzlichen Mindestalters.
Welche Unterlagen werden
benötigt, um einen Führerschein zu beantragen?
Passbild (biometrisch); DRK (Lebensrettende Sofortmaßnahmen); Sehtest; Kopie
vom Personalausweis. DRK – Schein ist nicht notwendig, wenn bereits eine
Fahrerlaubnis vorhanden ist. Dann ist eine Kopie des Führerscheins
erforderlich. Bei B17 ist darüber hinaus eine Kopie vom
Führerschein der Begleitperson(en) notwendig.
Wie teuer ist eine
Fahrschulausbildung?
Auf diese Frage kann keine genaue Antwort gegeben werden, da im
Vorfeld niemand abschätzen kann, wie viele Fahrstunden und Prüfungen ein
Fahrschüler benötigt. Je mehr Fahrstunden also ein Fahrschüler braucht,
desto teurer wird verständlicherweise die Ausbildung. Es ist uns wichtig,
euch hierzu vor Ort kompetent zu beraten
Wie ist der
Theorieunterricht organisiert?
Der Theorieunterricht findet bei uns ab jetzt in Kursform statt.
Sollten die Zeiten für den Unterricht für den Fahrschüler nicht
realisierbar sein, kann im Ausnahmefall eine Einzelfallregelung
organisiert werden. Die
aktuellen Theoriepläne findet ihr unter „Aktuelles“.
Wie viele Theoriestunden
muss ich absolvieren?
Bei der Ersterteilung, d. h. es ist noch kein Führerschein
vorhanden, müssen 12 Themen Grundstoff besucht werden. Zusätzlich müssen
bei der Führerscheinklasse B 2 Themen klassenspezifischer Stoff und bei
der Führerscheinklasse A(1, 18, 25) 4 Themen
klassenspezifischer Stoff absolviert werden.
Bei einer Erweiterung, d. h. es ist ein Führerschein vorhanden, sind 6
Themen aus dem Grundstoff zu wiederholen. Zusätzlich müssen, wie oben
beschrieben, die klassenspezifischen Themen für die entsprechende
Führerscheinklasse besucht werden.
Wann kann ich mit der
praktischen Ausbildung beginnen?
Mit der praktischen Ausbildung kann jederzeit begonnen werden. D. h.
der Theorieunterricht muss noch nicht abgeschlossen und die theoretische
Prüfung nicht bestanden sein. Im eigenen Interesse sollten Kenntnisse über
die Vorfahrt und den Verkehrsschildern vorhanden sein. Beginnt ihr mit der
praktischen Ausbildung parallel zu theoretischen, hat es den Vorteil,
bestimmte Dinge des theoretischen Unterrichtes besser verstehen zu können.
Ein weiterer Vorteil ist der Zeitfaktor. Die Ausbildung kann sich
verkürzen. Habt ihr den Wunsch Theorie und Praxis gleichzeitig zu
realisieren, solltet ihr unbedingt euer Lernverhalten berücksichtigen.
Die Anzahl der Fahrstunden kann steigen, da Erlerntes durch
Wiederholung neu geprägt werden muss. Eure Kosten können sich erhöhen.
Wann kann ich zur
Theorieprüfung gehen?
Die Theorieprüfung kann gemacht werden, wenn der Prüfauftrag vom
Straßenverkehrsamt dem Fahrschüler zugeschickt wurde, die theoretische
Ausbildung abgeschlossen ist und ein Vortest mit maximal 10
Fehlerpunkten bei uns in der Fahrschule bestanden wurde. Näheres zur
Theorieprüfung erfahrt ihr auch unter „Aktuelles“.
Wo kann ich die
benötigten Lehrmittel erwerben?
Die Lehrmittel könnt ihr bei uns in der Fahrschule käuflich erwerben.
Wie viele
Pflichtfahrstunden muss ich absolvieren?
Die Anzahl der Übungsstunden sind in der Anzahl vom Gesetzgeber nicht
festgeschrieben. Diese variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler.
Die Anzahl der Sonderfahrten hingegen sind vom Gesetzgeber geregelt
worden. Für die Führerscheinklassen B, A1 und Ersterteilung
von A18
und A25 umfassen diese 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3
Nachtfahrten. Bei der Erweiterung von B auf BE sind es 3 Überland -
eine Autobahn- und eine Nachtfahrstunde und A1, A18 und A25
sind es 3 Überland-, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt.
Was passiert, wenn ich
eine Prüfung nicht bestehe?
Wird die theoretische Prüfung nicht bestanden, so kann diese in der
Regel erst in 2 Wochen wiederholt werden. Die Fristen
wiederholen sich, bis der Prüfauftrag nach einem Jahr seine Gültigkeit
verliert.
Für die praktische Prüfung gelten die gleichen Wiederholungsfristen. Hier
ist zu beachten, dass die praktische Prüfung spätestens ein Jahr nach der
bestandenen Theorieprüfung erfolgreich abgelegt werden muss. Ist dies
nicht der Fall, muss die theoretische Prüfung wiederholt werden.
Die theoretische Prüfung kann mit Fristverkürzung auch nach 3 Werktagen
und die praktische Prüfung nach 7 Tagen wiederholt werden. Dazu sind
extra Stunden notwendig. Absprache dazu erfolgt in der Fahrschule.
Wie ist die Bezahlung
geregelt?
Zu Beginn der Fahrschulausbildung ist eine Behörden- und Grundgebühr
fällig. Die Gebühr für theoretische und praktische Prüfung ist rechtzeitig
vorab auf das Konto der Dekra zu überweisen:
Bankverbindung DEKRA. Und jede Fahrstunde ist am gleichen Tag beim Fahrlehrer zu
bezahlen. Außerdem sind wir in erster Linie ein Bargeldgeschäft, d.
h. die Möglichkeit der Karten- und Scheckzahlung ist bei uns nicht
vorhanden. Des Weiteren schließen wir aufgrund schlechter Erfahrungen
keine Ratenverträge ab.
Besteht bei Ihnen die
Möglichkeit den Führerschein in einer Ferienfahrschule zu erwerben?
Der Besuch einer Ferienfahrschule ist bei uns generell möglich. Hierzu
ist es von Nöten, dass der Fahrschüler sich ungefähr 6 – 8 Wochen vor dem
geplanten Beginn in der Fahrschule mit allen benötigten Unterlagen meldet.
Je früher, desto besser.
Und was ihr sonst noch
wissen solltet:
Ihr habt die Auswahl zwischen 2 Fahrlehrern und 2 Autos. Das Wechseln
des Autos oder des Fahrlehrers ist möglich. |